Die Wohnheime Löbau, Zittau und Weißwasser sind Einrichtungen der Kultur-und Weiterbildungsgesellschaft mbH und können von Schüler:innenn und Auszubildenden aller Bildungseinrichtungen genutzt werden. Die Unterbringung erfolgt je nach Standort standardmäßig in Mehrbettzimmern. Die Betreuung erfolgt durch ausgebildetes pädagogisches Personal. Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist nur bei freien Kapazitäten möglich. Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste sind nur nach Absprache und freien Kapazitäten möglich.
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,sehr geehrte Wohnheimnutzerinnen und -nutzer,sehr geehrte Sorgeberechtigte und Vertreter,sehr geehrte Ausbildungsbetriebe, ab dem 01.08.2024 werden die Entgelte für die Unterbringung in den Wohnheimen angepasst. Sie finden dazu auf der Internetseite der Wohnheime die entsprechenden Änderungsverträge für bestehende Mietverhältnisse.Wir erbitten die Rücksendung des unterzeichneten Änderungsvertrags bis zum 15.07.2024.Darüber hinaus steht den Mieterinnen und Mietern ein Sonderkündigungsrecht zu. Soweit Sie von diesem Gebrauch machen werden, erbitten wir Ihr Kündigungsverlangen bis zum 31.07.2024. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie nach der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung für die außerhäusliche Unterbringung pro Unterrichtstag 16 Euro Zuschuss beantragen können.Die Links zum Antrag auf Entgelterstattung und einem hilfreichen Merkblatt des sächsischen Landesamts für Schule und Bildung (LaSuB) finden Sie nachstehenden: Link zum Antrag: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=Unterst_Berufssch&formtecid=2&areashortname=sakd_musterstadt Link zum Merkblatt: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=Unterst_Ber_Merk&formtecid=2&areashortname=sakd_musterstadt Alle Formulare finden Sie unter dem Link zum jeweiligen Wohnheim. Die Formulare sind digital ausfüllbar. Bei der Nutzung mobiler Endgeräte kann unter Umständen die Nutzung der kostenfreien App „Adobe Acrobat Reader für PDF“ erforderlich sein. Für weitere Informationen oder bei Fragen zögern Sie bitte nicht das pädagogische Personal der Wohnheime zu kontaktieren.
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,sehr geehrte Wohnheimnutzerinnen und -nutzer,sehr geehrte Sorgeberechtigte und Vertreter,sehr geehrte Ausbildungsbetriebe, ab dem 01.08.2024 werden die Entgelte für die Unterbringung in den Wohnheimen angepasst. Sie finden dazu auf der Internetseite der Wohnheime die entsprechenden Änderungsverträge für bestehende Mietverhältnisse.Wir erbitten die Rücksendung des unterzeichneten Änderungsvertrags bis zum 15.07.2024.Darüber hinaus steht den Mieterinnen und Mietern ein Sonderkündigungsrecht zu. Soweit Sie von diesem Gebrauch machen werden, erbitten wir Ihr Kündigungsverlangen bis zum 31.07.2024. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie nach der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung für die außerhäusliche Unterbringung pro Unterrichtstag 16 Euro Zuschuss beantragen können.Die Links zum Antrag auf Entgelterstattung und einem hilfreichen Merkblatt des sächsischen Landesamts für Schule und Bildung (LaSuB) finden Sie nachstehenden: Link zum Antrag: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=Unterst_Berufssch&formtecid=2&areashortname=sakd_musterstadt Link zum Merkblatt: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=Unterst_Ber_Merk&formtecid=2&areashortname=sakd_musterstadt Alle Formulare finden Sie unter dem Link zum jeweiligen Wohnheim. Die Formulare sind digital ausfüllbar. Bei der Nutzung mobiler Endgeräte kann unter Umständen die Nutzung der kostenfreien App „Adobe Acrobat Reader für PDF“ erforderlich sein. Für weitere Informationen oder bei Fragen zögern Sie bitte nicht das pädagogische Personal der Wohnheime zu kontaktieren.